Health & Safety - Managment - Team
Lehrgänge und Ausbildung
Aus-/ Fortbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Der Sicherheitsbeauftragte existiert um Unternehmen im betrieblichen
Arbeitsschutz zu unterstützen, dieser hat dabei eine beratende Funktion.
Der großteil der Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten besteht darin auf
die spezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten und auf eine
Minimierung dieser hinzuwirken. Das Sozialgesetzbuch gibt vor, dass in
einem Unternehmen mit 20 regelmäßigen Arbeitnehmern, ein
Sicherheitsbeauftragter beauftragt oder eingestellt werden. Danach
übernimmt der bestellte Sicherheitsbeauftragte die Aufgaben der
Identifizierung, Unterweisung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer und
der Prävention möglicher Unfall-/ Gesundheitsgefahren.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Als Arbeitgeber muss man sich neben anderen Regel auch an die
technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR9 halten. In der ASR A2.2 sind
die Schutzmaßnahmen für Brände festgehalten. Seid der neusten Fassung
vom Mai 2018 ist festgelegt das eine ausreichende Anzahl an
Arbeitnehmern durch Übungen, Unterweisungen und Schulungen im
Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen sind. In der
Regel reicht es wenn 5% der Arbeitnehmer eine Ausbildung zum
Brandschutzhelfer vorweisen können. Eine größere Anzahl an
Brandschutzhelfern wird bei Schichtarbeit oder Bereichen erhöhter
Brandgefährdung benötigt. Genauere Informationen kann in der DGUV
Vorschrift 1 und der DGUV Information 205-023 gefunden werden.